Parkordnung
Der Tierpark Hellabrunn hält wertvolle, empfindliche, aber auch gefährliche Wildtiere. Er liegt in einem von natürlichen und künstlichen Gewässern durchzogenen Landschaftsschutzgebiet. Beim Tierparkbesuch sind deshalb besondere Vorsicht und Rücksicht geboten. Im Interesse der Besucher und der Tiere ist es notwendig, bestimmte Regeln aufzustellen. Wegen der Gefährdung von Mensch und Tier bitten wir dafür um Verständnis und machen darauf aufmerksam, dass bei absichtlichen Verstößen gegen diese Parkordnung auch strafrechtliche Folgen eintreten und der Betreffende darüber hinaus für den verursachten Schaden aufkommen muss. Jeder Besucher ist zur Einhaltung der folgenden Verhaltensregeln verpflichtet:
- Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Diese Eintrittskarte ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Der allgemeine Besuch des Tierparks ist nur innerhalb der Öffnungszeiten gestattet. Die Öffnungs- und Schließungszeiten sind im Sommer und Winter unterschiedlich und werden jeweils bekanntgegeben. Nach Schließung der Tore besteht die Möglichkeit, den Tierpark durch Drehtore zu verlassen. Besucher, die sich nach der Schließung noch im Tierparkgelände aufhalten, sind gebeten, den Park ohne Zeitverzug zu verlassen. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Tierpark nachts nicht beleuchtet ist. Für Unfälle, die außerhalb der Öffnungszeiten und nach Einbruch der Dunkelheit auftreten, übernehmen wir keine Verantwortung. Die Tierhäuser werden eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit geschlossen.
- Verlassen Sie nicht die Besucherwege, halten Sie sich an Absperrungen, überklettern Sie keine Zäune oder Wassergräben. Sie gefährden sonst sich selbst und die Tiere. Die Eltern von Kindern, insbesondere von Kleinkindern, trifft hier eine besondere Sorgfaltspflicht. Halten Sie bitte Ihre Kinder vom Auer Mühlbach fern.
- Innerhalb der Besucherbereiche können Sie sich sorglos und sicher bewegen. Fußgänger haben bei uns absoluten Vorrang. Unsere Mitarbeiter müssen auch während der Besucherzeit unaufschiebbare Fahrten mit dem Fahrrad oder mit Fahrzeugen erledigen, wobei sie langsam fahren und äußerste Rücksicht auf die Besucher nehmen. Besuchern ist es nicht gestattet, das Tierparkgelände mit Kraftfahrzeugen, mit dem Fahrrad, Rollschuhen, Skateboard, Kickboard oder ähnlichem zu befahren.
- Hunde dürfen mitgebracht werden, müssen aber an der kurzen Leine geführt werden. In besonders gekennzeichneten Gebäuden muss Ihr vierbeiniger Freund draußen bleiben.
- Bitte verzichten Sie im Tierpark auf Radios, Rekorder und ähnliche lärmerzeugenden Tonquellen.
- Gehen Sie schonend mit den Pflanzen um, reißen Sie keine Zweige von den Bäumen und pflücken Sie keine Blumen.
- Helfen Sie mit, den Tierpark sauber zu halten. Werfen Sie Ihren Abfall nur in die dafür bereitgestellten Behälter. Werfen Sie vor allem nichts in Wassergräben und -becken. Bitte benutzen Sie unsere im Park verteilten Toiletten.
- In eigens aufgestellten Futterautomaten steht zur Fütterung durch Besucher geeignetes Tierfutter in kontrollierter Zusammensetzung und Menge zur Verfügung. Ansonsten ist das Füttern der Tiere nicht gestattet, vor allem nicht mit mitgebrachten oder hier gekauften Speisen. Die Fütterungszeiten der Tiere durch unser Personal werden bekanntgemacht.
- Wenn Sie Anlass zu Beschwerden haben, auch wenn es sich um unsere bewirtschafteten Einrichtungen, die verpachtet sind, handelt, schreiben Sie uns bitte. Wir sind um Abhilfe bemüht, wo es um berechtigte Anliegen geht. Über sinnvolle Kritik und über Verbesserungsvorschläge freuen wir uns.
- Leisten Sie bitte den Weisungen unseres Personals unbedingt Folge. Bei Verstößen gegen diese Parkordnung erfolgt Verweisung aus dem Gelände, Hausverbot und in schweren Fällen auch Strafanzeige.

- Grüner Baumpython
